Die Posse um die Impfpässe

25.08.2014 KVNO aktuell


Wer bezahlt die Impfpässe? Nach wie vor gibt es keine klare Regelung für die Bereitstellung der Impfnachweise. Sicher ist: Die Vertragsärzte brauchen die Pässe nicht zu bezahlen. Müssen sich also die Patienten die Pässe selber besorgen und dafür zahlen? Die Kinder- und Jugendärztin Christiane Thiele aus Viersen meint, dass die Krankenkassen am Zuge sind, ihren Versicherten die Impfausweise kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Von Christiane Thiele


Impfen ist eine klassische ärztliche Tätigkeit, die wir gerade im pädiatrischen sowie im allgemeinärztlichen Bereich mehrfach täglich durchführen. Neben der Einhaltung von medizinisch fachlichen Standards wie Aufklärung der Patienten und korrekter Durchführung der Impfung, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, dem Patienten ein Dokument über die durchgeführte Impfung auszuhändigen.

Das Foto zeigt die Kinder- und Jugendärztin Christiane Thiele aus Viersen

Christiane Thiele fordert die Kassen auf, Impfpässe zur Verfügung zu stellen.


Gesetzlich nicht geregelt ist die Form der Dokumentation. Aber niemand wird bestreiten, dass sich der internationale Impfpass bewährt hat. Darüber, woher wir diese Impfpässe beziehen, mussten wir uns bislang wenig Gedanken machen: Die Hersteller von Impfstoffen und große Apotheken versorgten uns damit in ausreichender Zahl.


Aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage zur Vermeidung von Korruption kündigten uns in den letzten Monaten die meisten Firmen an, dass die Bereitstellung kostenloser Impfpässe bald enden wird. Doch wer kommt künftig für die Kosten auf? Im Rahmen der GOÄ können wir ihn wohl recht problemlos dem Patienten in Rechnung stellen. Der EBM gibt uns diese Möglichkeit leider nicht.

Wir könnten unsere Patienten nun bitten, sich stets selbst einen Zettel mitzubringen, auf dem wir die Impfung dokumentieren, und diese lose Blattsammlung doch bitte sorgfältig aufzubewahren. 


Alternativ können wir bei Ausstellung eines von uns gekauften Impfpasses die Kosten von den Patienten zurück verlangen. Das bedeutet einen unverhältnismäßigen Aufwand, da wir alle wissen, wie verständnisvoll unsere Patienten auf diese Aufforderung reagieren werden und wie selten sie zufällig gerade ihr Geld nicht dabei haben.


Auch unsere MFA haben dank der mittlerweile nahezu unüberschaubaren, weil völlig uneinheitlichen GKV-Leistungen, die von uns gemanagt werden müssen, bereits so viele verwaltungstechnische Aufgaben, dass eine Vollzeit-Kraft ausgelastet ist – ohne auch noch eine Impfpass-Kasse zu verwalten und zusätzliche Quittungen auszustellen. Diese uns entstehenden Personalkosten werden viel zu häufig bei Kostenermittlungen gar nicht adäquat berücksichtigt. Eine denkbare, recht naheliegende Lösung wäre natürlich, dass wir die Impfpässe kaufen und dann verschenken – genau darauf setzen offenbar die Krankenkassen. Als Kinder- und Jugendärztin und somit klassische Erstausstellerin von Impfpässen bin ich, wie viele meiner Kollegen, hierzu allerdings nicht bereit. Unsere ohnehin schon sehr niedrige und unseren immensen Beratungsaufwand nicht abbildende Honorierung lässt definitiv keinen Spielraum für weitere Inklusivleistungen.

Es ist deshalb dringend erforderlich, die Bezahlung der Impfpässe rasch verbindlich zu klären. Ob nun analog zum gelben Vorsorgeheft durch die GKV, zu beziehen über die Druckerei (Krankenhäuser) beziehungsweise die KV (niedergelassene Ärzte) oder in Form einer Impfpassausstellungsziffer im EBM, mag diskutiert werden. Wir Ärzte werden jedenfalls keine Impfpässe kaufen, um sie dann zu verschenken.